Verluste noch dieses Jahr realisieren
Der Beitrag bezieht sich auf Depots bei inländischen Banken
Die Bank legt für das Depot einen oder auch zwei sog. Verrechnungstöpfe an. Man verrechnet damit über das Kalenderjahr angefallene Verluste mit Gewinnen. Dabei ist zu beachten, das es einen Aktien-Topf und einen Allgemeinen-Topf gibt. So werden Aktien Verluste nur auf Aktien angerechnet. Allgemeine sind Zertifikate, Dividende, Fonds, usw.
Haben wir nun im Juni 1000 Euro Gewinn gemacht und zahlen darauf 250Euro KAP Steuer. Bekommen wir bei einem Verlust in diesem Jahr durch eine sog. Verlustverrechnung / Steuerverprobung einen Teil bzw. die gesamte “bezahlte” Steuer zurück. Übersteigt der Verlust den Gewinn in diesem Jahr, wird dieser in das Folgejahr übernommen, solang man keine Verlustbescheinigung anfordert. Denn durch die Bescheinigung könnte man ja seinen Verlust in der Steuererklärung geltend machen. Da die KAP Steuer aber von den Banken anonym abgeführt wird, könnte man sonst somit doppelt Verluste geltend machen, was nicht erlaubt wäre.
Bei eingereichtem Freistellungsauftrag werden die verrechneten Gewinne und Verluste zusätzlich mit dem Sparerfreibetrag von 801 Euro bzw. 1602 Euro bei Ehepaaren verrechnet. Daraus ergibt sich dann die zu bezahlende Abgeltungssteuer.
Die Erkenntnis daraus könnte sein, negative Werte also Verlustgeschäfte doch noch dieses Jahr zu realisieren um sich einen Teil der gezahlten Steuer auf Gewinne in diesem Jahr zurück zu holen, wenn keine Aussicht auf eine positive Wertentwicklung zu sehen ist. Somit tut der Verlust vielleicht nicht so weh wie sonst.