Interactive Brokers: Das passiert mit EU-Kunden bei einem Brexit
Viele fragen sich im Moment, was mit Interactive Brokers und deren Reseller, wie Captrader, Lynx und Banx, nach einem “hard” oder “soft” Brexit passieren wird. Muss man sich um die Handelbarkeit / Einlagensicherung wegen des mutmaßlich ungeregelten, “harten” Brexits (Termin 29.3.19) Sorgen machen? Werden die Briten die Mühe machen, wegen der paar Kunden in Europa, sich der europäischen Gesetzgebung / Finanzkontrolle zu unterstellen und Deptos in ein EU-Land zu verlegen? Das Verfahren zur Niederlassung mit Bankgeschäften / Brokage ist sicherlich auch nicht in 1 Woche erledigt.
Inhaltsverzeichnis
Was passiert mit Interactive Brokers bei einem Brexit?
Man sollte vor allem eines tun und das ist “Ruhe bewahren”. Wie Du dir denken kannst, ist die Sache mit dem Brexit selbst für die politischen Entscheider derzeit noch sehr unklar. Er kann verschoben werden oder es gibt in letzter Minute doch noch eine Einigung, keiner weiß es. So oder so wird IB bzw. werden die Reseller ihr Geschäft für europäische Kunden auch weiterhin durchführen können, auch wenn Großbritannien aus der EU ausgetreten ist. Wenn dafür eine Geschäftssitzverlegung notwendig werden sollte, wird man diese auch vornehmen. Aber auch IB nimmt hier keine überstürzten Handlungen vor, bevor alle äußeren Umstände klar sind, wofür wir unseren Broker sehr schätzen. Eines dürfte relativ sicher sein: Man wird seine europäischen Kunden nicht im Regen stehen lassen aufgrund des Brexit. Unser Rat lautet daher mit weniger Sorgen ins neue Jahr zu starten und den Handel wie gewohnt fortzusetzen, da wir aktuell auch keine Alternative für den US-Optionshandel an Brokern aufkommen sehen.
Update 14.01.2019:
Interactive Brokers reagiert mit einem Brief an seine Advisor Kunden
Interactive Brokers verfolgt die Entwicklungen im Hinblick auf den Brexit seit vielen Monaten und plant verschiedene Eventualitäten.
Ungeachtet des Ergebnisses der bevorstehenden Abstimmung im Vereinigten Königreich am 15. Januar 2019 bezüglich des vorgeschlagenen Brexit-Deals und unabhängig davon, ob es einen “hard” oder “soft” Brexit geben wird, eine Verlängerung des Brexit-Zeitplans oder eine neue Brexit-Abstimmung, Interactive Brokers erwartet keine Beeinträchtigung, unsere Kunden in der EU oder in Großbritannien zu bedienen.
Interactive Brokers hat mehrere Tochtergesellschaften in der Europäischen Union und wir sind gut vorbereitet, um rechtzeitig weitere Registrierungen in der EU zu erhalten, um den EU-Kunden auch im Falle eines No-Deal-Brexit den vollen Umfang unserer Brokerage-Dienstleistungen anbieten zu können.
IBKR sendet derzeit keine Brexit-bezogenen Mitteilungen direkt an Ihre Kunden / Kundenkonten. Wir empfehlen Ihnen mit Ihren Kunden in Kontakt zu treten, um ein Einführungsgespräch zum Brexit zu ersuchen. Ein wichtiger Punkt ist, dass sich die Konten auf eine juristische Person beziehen: Diese Konten müssen über einen LEI (Legal Entity Identifier) verfügen, dieser bei verschiedenen Anbietern, sowie über IBKR erhältlich ist. Der Erwerb eines LEI kann je nach Diensteanbieter 5-10 Arbeitstage dauern. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, Ihre Kundenkonten zu prüfen und bei Bedarf mitzuteilen.
Wir werden Sie in den nächsten Wochen und Monaten über die nächsten Schritte bezüglich der weiteren Entwicklungen des Brexit auf dem Laufenden halten. Unabhängig von den Ergebnissen hat Interactive Brokers alle Schritte unternommen, um ununterbrochen alle Kontentypen, Handelsdienstleistungen und Anlageprodukte für unsere EU-Kunden anbieten zu können.
Vielen Dank, dass Sie Interactive Brokers verwenden.
Interactive Brokers Client Services
(Der Text wurde auf Deutsch übersetzt)
Update 04.10.2019:
Interactive Brokers nimmt Stellung zum bevorstehenden Brexit
Sehr geehrte Kunden,
Seit vielen Monaten beobachtet Interactive Brokers (U.K.) Limited die Entwicklungen im Zusammenhang mit Brexit und plant für verschiedene Eventualitäten.
Interactive Brokers Group ist im Bewerbungsprozess für Lizenzen als Finanzdienstleister im Namen von zwei verschiedenen Tochtergesellschaften von Interactive Brokers in zwei Jurisdiktionen der Europäischen Union (EU) – Luxemburg und der Irischen Republik.
Wir gehen davon aus, die Lizenz als Finanzdienstleister in Luxemburg vor dem 31. Oktober 2019 zu erhalten. Wir hoffen, die Lizenz als Finanzdienstleister in Irland im 1. Halbjahr 2020 zu erhalten.
Im Falle eines „No-Deal“ Brexits am 31. Oktober 2019 besteht rechtliche und politische Unsicherheit betreffend der Frage, ob britische Finanzdienstleister weiterhin Geschäfte mit Kunden in der Europäischen Union tätigen können. Interactive Brokers beobachtet jegliche Entwicklung sorgsam und gewissenhaft. In einigen Ländern sind wir weiterhin dabei, mit dem jeweiligen Regulator zu konferieren, und bzw. oder holen juristischen Rat betreffend unserer Optionen ein.
Nichts ist sicher im Zusammenhang mit Brexit, und wir sind daher nicht in der Lage, irgendein bestimmtes Ergebnis zu garantieren. Wir erwarten jedoch im Falles eines „No-Deal“ Brexits Folgendes:
• Davon ausgehend, dass wir unsere Lizenz in Luxemburg zeitgerecht erhalten, werden wir neue EU-Kunden über die Tochtergesellschaft in Luxemburg betreuen.
• Im Allgemeinen werden wir unsere bestehenden Kunden in der Zwischenzeit weiterhin über Interactive Brokers (UK) Ltd. unter zeitweilig geltenden Übergangsregelungen oder anderen Rechtsgrundlagen unter MiFID betreuen (es sei denn, unser Rechtsbeistand oder andere relevante Regulatoren würden uns gegenteilig beraten). Auf längere Sicht würden wir unsere bestehenden Kunden zu einer der Tochtergesellschaften in Irland oder Luxemburg übersiedeln.
Während sich die Situation innerhalb der nächsten Wochen weiterhin entwickelt, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie auf dem neuesten Stand halten.
Interactive Brokers Kundenservice